Hygienekonzept

Betriebliches Schutzkonzept im Pfarrsaal St. Konrad.

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird durch die reduzierte Bestuhlung im Pfarrsaal gewährt. Die Anzahl der Stühle fürs Publikum wird auf 30 Plätze beschränkt. Das entspricht ca. 33 % des üblichen Fassungsvermögens. Die Platzwahl erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Dadurch ist gewährleistet, dass maximal 2 berechtigte Personen nebeneinandersitzen. Zur Bühne beträgt der Abstand 2 Meter.
  • Die Karten werden ausschließlich im Vorverkauf vertrieben. Die Ticketausstellung erfolgt mit Zuordnung von festen Sitzplatznummern sowie personalisiert. Eine Abendkasse gibt es nicht. Die Karten sind nicht übertragbar. Dadurch ist auch eine Kontaktpersonennachverfolgung möglich.
  • Im Eingangsbereich achtet der Veranstalter durch Aufsichtspersonen auf die Einhaltung des Mindestabstands und auf das Tragen des Mund/Nasenschutzes.
  • Für die Handhygiene stellt der Veranstalter ausreichend Desinfektionsmittelspender im Eingangs- bzw. Toilettenbereich zur Verfügung. Die Toiletten sind auch mit ausreichend Seifenspendern und Einweghandtüchern ausgestattet. Durch die räumlichen Gegebenheiten im Pfarrheim St. Konrad ist gewährleistet, dass Mitwirkende und Besucher separate Toiletten benutzen.
  • Bis zur Einnahme ihres Sitzplatzes müssen alle Besucher einen Mund/Nasenschutz tragen. Ohne diesen ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht möglich. Beim Verlassen des Platzes ist der Mund/Nasenschutz wieder zu tragen.
  • Zwischen den Veranstaltungen (falls zwei Aufführungen stattfinden) hat der Veranstalter genügend Zeit geplant (siehe Anhang), damit die Besucher der 1. und 2. Veranstaltung keinen Kontakt haben. In dieser Zeit werden auch die Kontaktflächen wie Türklinken, Handläufe etc. von Mitarbeitern von Theater Konrad Landshute. V. desinfiziert. Diese werden vom Verantwortlichen genau in die notwendigen Tätigkeiten eingewiesen.
  • Die gemeinsamen Garderoben im Eingangsbereich dürfen von den Besuchern nicht genutzt werden. Als Garderobe kann die Stuhllehne am Platz genutzt werden.
  • Da der Pfarrsaal über eine lange Fensterfront verfügt, ist für ausreichend Belüftung gesorgt.
  • Besucherinnen und Besucher werden im Vorfeld (bei der Reservierung) darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen ein Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen ist.
  • Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben sie umgehend die Veranstaltung zu verlassen. Bei Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 bei einer der beteiligten Personen (Besucherinnen bzw. Besucher und Mitwirkende) während der Veranstaltungsbetriebs ist die Veranstaltungsleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehenddem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Dieses trifft gegebenenfalls in Absprache mit der Leitung die weiteren Maßnahmen
    (z. B. Quarantäneanordnungen), die nach Sachlage umzusetzen sind.
  • Über dieses betriebliche Schutzkonzept werden alle Besucher auf der Homepage des Veranstalters und durch Aushang bei der Veranstaltung hingewiesen. Es wird auch allen Besuchern mit der Reservierungsbestätigung zugesandt. Bei Verstößen macht der
    Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

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